Was muss ich zur Besprechung mitnehmen?
Nehmen Sie bitte alle Unterlagen, insbesondere Bescheide, Urteile, Schriftverkehr, Verträge u.ä. mit, die den zu klärenden Sachverhalt betreffen. Unterlagen, die sie sofort wieder benötigten, werden von uns kopiert, die Originale können Sie wieder mitnehmen.

Was kostet die Beratung / Vertretung?
Wir sprechen die Frage der Vergütung vor der Mandatierung an und mit Ihnen ab.
Im Rahmen eines sog. ersten Beratungsgesprächs können Sie sich mit überschaubarem Kostenaufwand einen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen. Wir rechnen hier unsere Gebühren zeitabhängig ab, so dass Sie genau abschätzen können, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
In der Regel rechnen wir nach dem RVG ab, d.h. die Gebühren für die Beauftragung und die anwaltliche Tätigkeit richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern im Regelfall (so insbesondere in zivilrechtlichen, familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und anderen Mandaten) gem. § 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Der Gegenstandswert entspricht meist – etwas verkürzt ausgedrückt – dem Wert der Sache (z. B. Höhe einer Geldforderung), um die es geht.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung? Wie bekomme ich eine Deckungszusage?
Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung Ihres Vertrages ab und sollte vor kostenauslösenden Maßnahmen geklärt werden. Fragen Sie bei Zweifeln zunächst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet und die Art der Leistung versichert ist.
Falls gewünscht erledigen wir die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung (sog. Deckungsanfrage) für Sie. Bringen Sie zur Besprechung dann bitte Ihren Versicherungsschein mit.

Ich kann mir den Anwalt nicht leisten – was nun?
Das soll nach dem Gesetz nicht sein: Niemand muss auf juristische Beratung und Vertretung verzichten!
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Beratungshilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit bzw. Prozesskostenhilfe für eine gerichtliche Vertretung beantragt werden. Wir sind Ihnen auch insoweit bei der Beantragung behilflich.